Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Wochenmärkte - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 185/2022-1 14.12.2022

🟢 Beschlossen 14.12.2022 · Rat (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 185/2022-1 sieht die Festsetzung der Gebührensätze für die Wochenmärkte in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2023 sowie die Verabschiedung der fünften Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren vor.

Grundlage der Kalkulation ist eine Änderung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern. Die aktuelle Berechnung orientiert sich zudem an einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW). Sollte die gesetzliche Neuregelung im Landtag nicht noch im Jahr 2022 verabschiedet werden, wird die Beschlussfassung verschoben, sodass die Gebührensätze des Vorjahres weiterhin Bestand haben.

Die für das Jahr 2023 zu deckenden Gesamtkosten für die Wochenmärkte belaufen sich auf 47.903 Euro. In diese Kalkulation fließt ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2019 in Höhe von 1.500 Euro ein. Aufgrund einer erwarteten leichten Abnahme der Anzahl an Marktbeschickern werden die geplanten Frontmeter im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Der Gebührensatz pro Frontmeter steigt von 2,10 Euro auf 2,20 Euro. Dies führt im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2023 zu einer Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 400 Euro. Die Gebührensätze sind auf Kostendeckung ausgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @