Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 189/2022-1 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2023. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung mit den darin ermittelten Gebührensätzen für das kommende Jahr verabschiedet. Die Gebührensätze sind dabei auf Kostendeckung ausgelegt.
Zudem wird die 30. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 16. Dezember 1992 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die entsprechende Satzungsänderung liegt der Vorlage in der Fassung bei, die der Originalniederschrift entspricht.
Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2022 beraten. Der Ausschuss hat empfohlen, den Vorschlag der Verwaltung anzunehmen. Seit der Beratung im Ausschuss sind keine Veränderungen am Sachverhalt eingetreten. Die zuständige Berichterstatterin hat die Vorlage zur Entscheidung für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @