Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage Nr. 173/2022 wird über die Neubesetzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses informiert. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28. September 2022 beschlossen, die Zusammensetzung des Ausschusses zu ändern. Ein neues Mitglied aus der sachkundigen Bürgerschaft wurde für den Ausschuss benannt. Zudem wurde eine neue persönliche Stellvertretung festgelegt, die als Ersatz für zwei bisherige Mitglieder fungiert.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung der sachkundigen Bürger durch den Ausschussvorsitzenden. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben wird in feierlicher Form vollzogen. Dabei bekunden die Mitglieder ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel, in der sie sich verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Der Vorgang der Verpflichtung wird durch eine Niederschrift dokumentiert, die vom Ausschussvorsitzenden und der jeweiligen Person, die verpflichtet wird, zu unterzeichnen ist.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022kein Ergebnis hinterlegt