Digitalisierungsstrategie der Stadt Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadt Neukirchen-Vluyn. Im Fokus steht dabei die Erfüllung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), welches Kommunen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 elektronisch über Portale anzubieten.
Für die Stadt wurden etwa 80 Verwaltungsdienstleistungen identifiziert. Ein Großteil dieser Leistungen wird bereits auf dem Dienstleistungsportal der Stadtverwaltung beschrieben. Im Rahmen eines Relaunchs der Homepage wird dieser Inhalt unter Einbeziehung der Fachämter überarbeitet und ergänzt. Geplant ist, Antragsformulare in Form von ausfüllbaren PDF-Dateien oder intelligenten Ausfüllassistenten über den Formularserver des KRZN bereitzustellen. Eine automatisierte Anbindung des Dienstleistungsverzeichnisses an die Verwaltungssuchmaschine des Landes Nordrhein-Westfalen wird durch das KRZN erfolgen. Der Abschluss des Relaunchs ist für Ende 2022 vorgesehen.
Zudem wird die Anbindung der Bauaufsichtsbehörde an das Bauportal NRW durch das KRZN vorbereitet. Die Umsetzung stadteigener Digitalisierungsziele konnte aufgrund einer achtmonatigen Nichtbesetzung einer Vollzeitstelle im Fachbereich IT nicht im geplanten Umfang erfolgen, was eine Priorisierung der Maßnahmen erforderlich machte. Der detaillierte Sachstand ist einer beigefügten Evaluation zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
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- 12.09.2022kein Ergebnis hinterlegt