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BESCHLUSSVORLAGE

Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021

Nr.: 088/2022 22.06.2022

🟢 Beschlossen 22.06.2022 · Rat (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 088/2022 befasst sich mit dem Verzicht der Stadt Neukirchen-Vluyn auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss aufzustellen und die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form gegründet hat. Bestehende Beteiligungen der Stadt unterliegen nicht der Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses, da die Stadt an diesen weder die Mehrheit der Stimmrechte hält noch einen beherrschenden Einfluss ausübt. Unter Berufung auf die entsprechenden Paragrafen der Gemeindeordnung NRW wird daher der Verzicht auf den Gesamtabschluss für das Jahr 2021 erklärt.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist die Stadt zudem nicht mehr zur Erstellung eines separaten Beteiligungsberichts verpflichtet. Stattdessen ist eine Übersicht über die Beteiligungen im Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen. Die Verzichtserklärung wurde in Abstimmung mit der Finanzaufsicht erstellt. Der Rat soll die Verzichtserklärung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorlegen. Das Verfahren sieht vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Erklärung mittels eines Bestätigungsvermerks prüft, woraufhin der Rat über den Verzicht beschließt.

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Beratungsfolge

  • 22.06.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @