Entwurf des Jahresabschlusses 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 087/2022 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, um das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen.
Der vorliegende Entwurf wurde von der Kämmerin erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Rat soll nun beschließen, diesen Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten. Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, zu untersuchen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Einhaltung der gesetzlichen und ortsrechtlichen Vorschriften wiedergibt.
Nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss obliegt dem Rat die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses. Dieser Prozess umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung eines etwaigen Jahresüberschusses oder den Umgang mit einem Fehlbetrag sowie die Entlastung des Bürgermeisters. Laut Vorlage wird den Ratsmitgliedern der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Sitzung nachgereicht. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden für diesen Vorgang nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @