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BESCHLUSSVORLAGE

1. und 2. Änderung der Festsetzung der Wochenmärkte und Kirmes nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz im Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn vom …

Nr.: 164/2021-3 30.03.2022

🟢 Beschlossen 30.03.2022 · Rat (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Verabschiedung von zwei Änderungssatzungen zur Festsetzung der Wochenmärkte und der Kirmes im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Die erste Änderung bezieht sich auf die Wochenmärkte, die zweite auf die Kirmes. Dieser Schritt erfolgt als Ergänzung zur ursprünglichen Vorlage, nachdem im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen darüber erzielt wurde, die Anpassungen in Form von zwei separaten Änderungssatzungen zu gestalten.

Hintergrund der Anpassungen ist die Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Bei den Wochenmärkten steht die dauerhafte Festlegung des Standortes im Fokus. Der Wochenmarkt im Ortsteil Neukirchen soll offiziell vom bisherigen Standort „Dorf Neukirchen“ auf den Grafschafter Platz verlegt werden. Diese Verlagerung erfolgte bereits im Zuge der Ortskernsanierung. Laut Verwaltung und vorliegenden Untersuchungen bietet der Grafschafter Platz vorteilhafte Bedingungen hinsichtlich der Verkehrssituation, der Parkmöglichkeiten und der Erreichbarkeit. Auch das Ordnungsamt sowie Marktbeschicker und Besucher bewerten den neuen Standort positiv.

Bezüglich der Kirmes sieht der Entwurf die Festlegung maximaler Öffnungszeiten vor. Dies soll den tatsächlichen Abläufen der vergangenen Jahre Rechnung tragen, bei denen die Öffnungszeiten bereits in Absprache mit den Schaustellern variierten. Durch die Nennung von Höchstzeiten bleibt die Flexibilität für individuelle Vereinbarungen mit den Schaustellern gewahrt. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht angegeben.

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Beratungsfolge

  • 30.03.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @