1. Änderung der Festsetzung der Wochenmärkte und Kirmes nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz im Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn vom …
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 1. Änderung der Festsetzung der Wochenmärkte und der Kirmes im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Änderung ist es, die bestehende Regelung vom 11. April 2001 an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die dauerhafte Festlegung des Wochenmarktstandortes im Ortsteil Neukirchen auf den Grafschafter Platz. Der bisherige Standort „Dorf Neukirchen“ soll durch den Grafschafter Platz ersetzt werden, was im Zuge der Ortskernsanierung bereits erfolgt ist. Die Verwaltung begründet diesen Standortwechsel mit den Ergebnissen vorangegangener Untersuchungen sowie der Einschätzung von Marktbeschickern, Besuchern, dem Ordnungsamt und der Polizei. Der Grafschafter Platz bietet laut Vorlage eine sicherere, vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennte Verkaufsfläche sowie ausreichende Parkmöglichkeiten.
Zudem umfasst die Vorlage Anpassungen der Öffnungszeiten der Kirmes. Die Neuregelung sieht nun maximale Öffnungszeiten vor, um den tatsächlichen Gegebenheiten und Absprachen mit den Schaustellern Rechnung zu tragen.
Die Vorlage wurde nach einem im Haupt- und Finanzausschuss angemeldeten Beratungsbedarf der CDU-Fraktion erstellt. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht angegeben. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 30.03.2022kein Ergebnis hinterlegt