Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2022 Ordnungsbehördliche Verordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 023/2022-1 sieht die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um für das Jahr 2022 verkaufsoffene Sonntage in Neukirchen-Vluyn zu ermöglichen. Basierend auf dem Ladenöffnungsgesetz NRW ist das Offenhalten von Verkaufsstellen an acht jährlich nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen ab 13:00 Uhr für eine Dauer von fünf Stunden zulässig, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Die Verwaltung schlägt drei spezifische Termine vor, die im Rahmen von Stadtmarketing-Veranstaltungen stattfinden sollen. Am 22. Mai 2022 ist eine Öffnung im Ortsteil Vluyn im Zusammenhang mit dem „Vluyner Mai“ vorgesehen. Ein weiterer Termin ist der 12. Juni 2022 im Ortsteil Neukirchen im Rahmen des Gewerbeparkfestes geplant. Der dritte vorgeschlagene Sonntag ist der 6. November 2022 für den Martinsmarkt im Ortsteil Vluyn. In allen Fällen soll die Ladenöffnung auf den jeweiligen Ortsteil und die räumliche Nähe zur Veranstaltung beschränkt bleiben.
Die Veranstaltungen dienen der Belebung des Einzelhandels und der Zentren. Die Vorlage führt an, dass die entsprechenden Anlässe Besucher aus der Region anziehen und die lokale Wirtschaft sowie das Vereinsleben einbeziehen. Vor dem Erlass der Verordnung wurden Stellungnahmen von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sowie Kirchen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer eingeholt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @