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BESCHLUSSVORLAGE

Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung des Anliegeranteils der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW)

Nr.: 223/2021-1 30.03.2022

🟢 Beschlossen 30.03.2022 · Rat (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll über die Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung des Anliegeranteils an Straßenbaubeiträgen entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Hochstraße, zwischen der Friedensstraße und der Straße Am Alten Pastorat. Die Arbeiten, die den Austausch von Leuchten umfassen, wurden im Rahmen eines bereits 2018 beschlossenen Umbaus abgeschlossen.

Da der betreffende Abschnitt der Hochstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, sieht die örtliche Straßenbaubeitragssatzung keine allgemeine Regelung für die Kostenverteilung vor. Stattdessen schreibt die Satzung vor, dass die Anteile der Beitragspflichtigen in solchen Fällen durch eine Einzelfallsatzung festgelegt werden müssen. Bei der Festlegung der Anteile wird berücksichtigt, dass die Fläche durch ein Gemeindezentrum sowie Wohnbebauung genutzt wird, was eine überwiegende Nutzung durch die Anlieger voraussetzt.

Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Einzelfallsatzung, um die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW refinanziere zu können. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung für den Beschluss des Rates abgegeben. Die Maßnahme ist im Haushalt mit einem Betrag von 1.055,42 Euro veranschlagt.

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Beratungsfolge

  • 30.03.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @