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BESCHLUSSVORLAGE

Beitritt zur d-NRW AöR

Nr.: 037/2022-1 30.03.2022

🟢 Beschlossen 30.03.2022 · Rat (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, dass der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn den Beitritt zur d-NRW AöR zum 1. Mai 2022 beschließt. Die d-NRW AöR ist eine im Jahr 2017 errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts, die als staatlich-kommunales IT-Unternehmen fungiert. Ziel der Anstalt ist die Unterstützung der Träger und anderer öffentlicher Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der Verwaltung sowie die Entwicklung von E-Government-Lösungen.

Durch den Beitritt erhält die Stadt die Möglichkeit, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung zu nutzen. Zudem können IT-Dienstleistungen im Rahmen von Kooperationsprojekten in Anspruch genommen werden. Die Anstalt ermöglicht zudem die Nutzung von Verfahren nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA), wie etwa digitale Antragsverfahren aus anderen Bundesländern.

Für den Beitritt ist eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 Euro erforderlich. Da für diese Maßnahme im laufenden Haushaltsplan 2022 keine Mittel veranschlagt waren, wird gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Koordinierungskreis des KRZN den Beitritt für verbandsangehörige Kommunen empfohlen hat. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 30.03.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @