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BESCHLUSSVORLAGE

2. Offenlage des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 011/2022-1 30.03.2022

🟢 Beschlossen 30.03.2022 · Rat (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr befasst sich der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn mit der Stellungnahme zum aktuellen Planentwurf. Der Rat nimmt die Abwägungsergebnisse aus der ersten Offenlage sowie die Erwiderungen der Regionalplanungsbehörde zur Kenntnis, regt jedoch einen Erörterungstermin zur Meinungsfindung an.

Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Forderung, im laufenden Verfahren weitere Flächen westlich der Nieper Straße als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) darzustellen, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Zudem wird die Erwartung geäußert, dass die Regionalplanung die städtebauliche Entwicklung durch die Ausweisung geeigneter allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) und GIB unterstützt.

Gegen die Ausweisung neuer Abgrabungsgebiete im nördlichen Stadtgebiet, die rund 180 Hektar umfassen, spricht sich der Rat unter Verweis auf einen Grundsatzbeschluss aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Vorhaben nicht mit den Nachhaltigkeitszielen der Stadt vereinbar seien. In diesem Zusammenhang werden auch die Einwände lokaler Institutionen und Bürger unterstützt.

Die Verwaltung ist beauftragt, die vorbereitete Stellungnahme fristgerecht einzureichen und bei Bedarf um weitere Aspekte zu ergänzen. Der Rat behält sich vor, im Bedarfsfall ein Normenkontrollverfahren gegen den Regionalplan einzuleiten.

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Beratungsfolge

  • 30.03.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @