Bebauungsplan Nr. 200, 1. Änderung, Aufhebung textlicher Festsetzungen - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 145/2021-3 sieht die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 200 vor, welche die Aufhebung bestimmter textlicher Festsetzungen zum Gegenstand hat. Ziel der Planung ist es, gestalterische Vorgaben aus älteren Bebauungsplänen zu streichen, um die Baufreiheit zu erhöhen und die Regelungssystematik zu vereinfachen. Betroffen sind unter anderem Regelungen zu Dachformen, Materialien, Garagen sowie zur Gestaltung von Vorgärten und Zäunen.
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Ein Anlass für die vorliegende Änderung ergab sich aus einem Konflikt im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens im Gebiet Fichte-/Mentorstraße. Dabei wurde deutlich, dass durch die ursprüngliche Planung des Bebauungsplans Nr. 200 eine zuvor festgelegte Regelung zur zulässigen Tiefe von Windfängen im Vorgartenbereich aufgehoben wurde, was die Erreichung städtebaulicher Ziele erschwerte. Die vorliegende Änderung soll diesen Zustand korrigieren.
Die öffentliche Auslegung der Pläne fand im Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 17. Januar 2022 statt. Da im Rahmen dieses Verfahrens keine inhaltlich relevanten Stellungnahmen eingegangen sind, empfiehlt die Verwaltung den Abschluss des Verfahrens durch einen Satzungsbeschluss. Der Rat wird angehalten, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 200 als Satzung zu beschließen. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich auf die im Haushalt veranschlagten Kosten für das Verfahren.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @