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BESCHLUSSVORLAGE

112. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Bendschenweg westl. des Wohngebietes Im Ried - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungsbeschluss

Nr.: 189/2019-4 30.03.2022

🟢 Beschlossen 30.03.2022 · Rat (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll die 112. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bendschenweg, westlich des Wohngebietes Im Ried, billigen. Mit diesem Beschluss wird die bisher als Wohnbaufläche dargestellte Fläche in eine Fläche für die Landwirtschaft umgewidmet.

Die Planung dient als Flächentausch, um die Vereinbarkeit der 109. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwicklungsbereich Sittermannstraße) mit den Zielen des Regionalverbandes Ruhr herzustellen. Da die Regionalplanungsbehörde für die Neudarstellung von etwa 3,9 ha Wohnbauflächen den Rückbau von Wohnbauflächenreserven in gleichem Umfang forderte, bietet sich das Areal am Bendschenweg aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, wie einem Umspannwerk und Hochspannungsleitungen, sowie der Lage in einem Hochwasserrisikogebiet für diesen Tausch an.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen sowie die Billigung der Änderung vorgeschlagen. Während der frühzeitigen Beteiligung gingen sechs und während der öffentlichen Auslegung vier Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden.

Die Verwaltung führt aus, dass die Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung das lokale Mikroklima schützt, da die Fläche als kaltluftproduktiv gilt und durch die Nichtversiegelung eine nächtliche Abkühlung der angrenzenden Siedlungsbereiche ermöglicht. Die Kosten für das Verfahren sind durch die im Rahmen des Planverfahrens veranschlagten Personal- und Sachkosten gedeckt.

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Beratungsfolge

  • 30.03.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @