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MITTEILUNGSVORLAGE

Sporthallenbedarf Schulzentrum

Nr.: 035/2022 16.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 035/2022 befasst sich mit der Ermittlung des Sporthallenbedarfs im Schulzentrum Neukirchen-Vluyn. Grundlage der Untersuchung sind veränderte Rahmenbedingungen bei der Schulplanung, insbesondere die Rückkehr des Gymnasiums zum G9-Profil sowie die Genehmigung einer Fünfzügigkeit der Gesamtschule.

Auf Basis einer Bedarfsanalyse des Büros GEBIT Münster wurde die Kapazität der vorhandenen Sporthallen geprüft. Für das Gymnasium werden drei Sporthallenteile als erforderlich ermittelt. Bei der Gesamtschule zeigt die Untersuchung, dass die bestehenden Kapazitäten der beiden Einzelhallen für eine fünfzügige Struktur nicht ausreichen.

Als Lösungsvariante wurde eine Kombination aus der Nutzung der vorhandenen Hallen für die Sekundarstufe I und der Nutzung der Sporthalle Jahnstraße für die Sekundarstufe II untersucht. Diese Variante ist nach Abstimmung mit den zuständigen Schulleitungen umsetzbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Bereitstellung notwendiger Schwimmzeiten, der Einsatz von Schulbussen außerhalb der Sportstunden sowie die Reduzierung der Nutzung eines Hallenteils der G.-Terstee-gen-Schule. Zudem wird der Weiterbetrieb der Dörpfeld-Schule für die Offene Ganztagsbetreuung und die Vereinsnutzung vorausgesetzt. Ziel ist es, den schulischen Bedarf zu decken und gleichzeitig eine flexible Nutzung der Hallen für Vereine ab 16 Uhr zu ermöglichen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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