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MITTEILUNGSVORLAGE

Kenntnisgabe der durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021

Nr.: 012/2022 30.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 012/2022 wird der Rat über die durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 informiert. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach unerhebliche Abweichungen vom Haushaltsplan dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind.

Die Verwaltung führt aus, dass sämtliche im Jahr 2021 angefallenen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sachlich notwendig sowie zeitlich unaufschiebbar waren. Die Deckung dieser Beträge erfolgte durch Einsparungen bei den Aufwendungen oder Auszahlungen sowie durch Mehrerträge oder Mehreinzahlungen.

Die Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Beträge beläuft sich auf 908.615,95 Euro. Davon entfallen 570.438,65 Euro auf konsumtiven Mehraufwand. Ein weiterer Teil der Summe, nämlich 338.177,30 Euro, setzt sich aus Mehrauszahlungen für Investitionsmaßnahmen zusammen. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und deren Deckung sind den beigefügten Übersichten der Vorlage zu entnehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 140 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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