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MITTEILUNGSVORLAGE

Verpflichtung sachkundiger Bürger-/Innen

Nr.: 128/2026 12.08.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Rates am 15. Juli 2026 wurde eine personelle Änderung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Ein neues Mitglied als sachkundiger Bürger übernimmt die Nachfolge eines bisherigen Ausschussmitglieds.

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen sachkundige Bürger vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden. Der Vorgang der Verpflichtung sieht vor, dass das betroffene Ausschussmitglied durch Erheben vom Platz sein Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekundet. Dabei wird die Verpflichtung ausgesprochen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Landesverfassung sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.

Zur Dokumentation des Vorgangs ist eine Niederschrift anzufertigen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von dem neu verpflichteten Mitglied zu unterzeichnen ist. Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert über diesen formalen Prozess im Rahmen der beschlossenen Umbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss.

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