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BESCHLUSSVORLAGE

Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB (Bauturbo) zum Vorhaben Döpperstraße 102

Nr.: 126/2026 12.08.2026

🟢 Beschlossen 12.08.2026 · Stadtentwicklungsausschuss (4. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss befasst sich mit der Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB für ein Bauvorhaben in der Döpperstraße 102. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Zustimmung unter bestimmten Auflagen zu erteilen. Durch dieses Verfahren, das als „Bauturbo“ bezeichnet wird, kann das Vorhaben ohne eine vorherige Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 realisiert werden.

Das geplante Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses sowie einer Einliegerwohnung. Eine entsprechende Bauvoranfrage ging im Juli 2026 ein. Die Verwaltung und die Antragsteller stehen bereits seit mehreren Jahren bezüglich dieses Grundstücks im Austausch. Während für eine Genehmigung unter früheren gesetzlichen Voraussetzungen eine Änderung des Bebauungsplans notwendig gewesen wäre, wurde bereits im Jahr 2025 ein entsprechendes Änderungsverfahren eingeleitet. Das aktuelle Verfahren ermöglicht nun die Umsetzung ohne die vollständige Änderung des Bebauungsplans.

Im Rahmen des Vorhabens findet eine Neuversiegelung einer bisherigen Grünfläche statt. Die abwassertechnische Entsorgung soll im Rahmen eines Erschließungsvertrages geregelt werden. Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung entspricht das Vorhaben den Voraussetzungen des § 31 Abs. 3 BauGB.

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