Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB (Bauturbo) zum Vorhaben Gartenstraße 17, 19, 21
✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtentwicklungsausschuss wird über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB für ein Bauvorhaben in der Gartenstraße beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Zustimmung für die Grundstücke Gartenstraße 17, 19 und 21 unter Auflagen zu erteilen. Eine wesentliche Auflage ist dabei der Abschluss eines Erschließungsvertrages.
Das Projekt umfasst die Errichtung von zwölf Doppelhaushälften sowie vier Reihenhäusern im Innenbereich. Da durch das neue Bebauungskonzept eine Bebauung in mehreren Baureihen entsteht, ist eine weitere Erschließung der betroffenen Flurstücke vorzusehen. Die Verwaltung hat nach einer Vorberatung zum Projekt festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 34 Abs. 3b BauGB erfüllt sind. Da es sich um eine Maßnahme im Innenbereich handelt, sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird darauf hingewiesen, dass durch die höhere Bebauungsdichte ein höherer Versiegelungsgrad entsteht, da das Grundstück zuvor mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Dies kann zu einer vermehrten Aufheizung führen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.08.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @