Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB (Bauturbo) zum Vorhaben Weistraße 1
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss berät in seiner Sitzung am 12. August 2026 über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB für ein Bauvorhaben in der Weistraße 1. Die Verwaltung schlägt vor, die Zustimmung unter Auflagen zu erteilen.
Gegenstand der Vorlage ist eine Bauvoranfrage vom 20. Juli 2026 für ein Grundstück im Außenbereich. Das Projekt sieht die Errichtung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern vor. Im Zuge dessen soll das bestehende Flurstück 1834 in zwei separate Parzellen aufgeteilt werden, sodass beide neuen Grundstücke über einen Anschluss an die Weistraße verfügen.
Aufgrund der Lage im Außenbereich ist die Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde zwingend erforderlich. Dies kann zur Folge haben, dass die Baugenehmigung entsprechende Auflagen enthält, wie etwa die Durchführung einer Artenschutzprüfung oder die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in Form von Bepflanzungen auf dem Grundstück. Da das Vorhaben die Voraussetzungen des § 246e BauGB erfüllt, empfiehlt die Verwaltung die Erteilung der Zustimmung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen.
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Beratungsfolge
- 12.08.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @