Offener Ganztag (OGS); Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel Elternbeitragssatzung hier: 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 20.12.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über eine Beschlussvorlage zur Sicherstellung der Angebote des Offenen Ganztags (OGS) im Primarbereich. Die Vorlage sieht die Zustimmung zu einer öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel sowie die dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vor.
Die geplante Vereinbarung mit dem Kreis Wesel dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nach dem Sozialgesetzbuch. Damit wird das bestehende Modell fortgeführt, bei dem kreisangehörige Kommunen ohne eigenes Jugendamt die Verantwortung für die Angebotserstellung übernehmen. Zur Bewältigung steigender Schülerzahlen werden zudem Ausbauprojekte an der Antonius Schule und der Gerhard-Tersteegen Schule durchgeführt, welche durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.
Die vorgeschlagene Änderung der Elternbeitragssatzung umfasst redaktionelle Anpassungen sowie die Integration von Regelungen zur Anmeldung, Abmeldung und zum Ausschluss aus den OGS-Angeboten in die Satzung. Diese Bestimmungen waren bislang nur Bestandteil der Verträge. Während die Beitragsstruktur seit 2017 weitgehend unverändert bleibt, wird der Höchstbetrag jährlich um drei Prozent angepasst. Die erforderlichen Finanzmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2026 eingeplant.
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