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MITTEILUNGSVORLAGE

Verpflichtung beratender Mitglieder

Nr.: 070/2026 29.06.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung vom 25. März 2026 beschlossen, den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung um zwei ehrenamtliche Schülerinnen und Schüler als beratende Mitglieder zu erweitern. Hierzu wurden Vertreter der Gesamtschule Niederberg sowie des Julius-Stursberg-Gymnasiums in einer festgelegten Vertretungsreihenfolge bestellt.

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung der beratenden Mitglieder durch den Ausschussvorsitzenden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Schülerinnen und Schüler feierlich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird durch das Erheben der Plätze und die Bekundung des Einverständnisses mit einer förmlichen Formel vollzogen. Dabei verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können sowie unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Über diesen Vorgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von den Verpflichteten zu unterzeichnen ist.

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Beratungsfolge