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BESCHLUSSVORLAGE

Neues gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept für Neukirchen-Vluyn - Beschluss zur Beauftragung

Nr.: 068/2026 24.06.2026

🟢 Beschlossen 24.06.2026 · Stadtentwicklungsausschuss (3. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss beabsichtigt, die Verwaltung mit der Fortschreibung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes für Neukirchen-Vluyn zu beauftragen. Das aktuelle Gutachten aus dem Jahr 2017 gilt aufgrund veränderter Kaufgewohnheiten, insbesondere durch den Zuwachs im Online-Handel, als nicht mehr aktuell. Eine Aktualisierung soll als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie für die strategische Stadtentwicklung dienen.

Die geplante Untersuchung umfasst eine Bestandsaufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im Stadtgebiet, einschließlich einer Analyse der Branchen, Sortimente und Standortqualitäten sowie einer aktualisierten Kaufkraftanalyse. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des Gebiets Niederberg-Süd und der Prüfung von Ansiedlungsmöglichkeiten für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel auf dem ehemaligen Zechengelände. Zudem sollen neue Handelskonzepte und die Digitalisierung im Einzelhandel berücksichtigt werden.

Ziel des Gutachtens ist es, Handlungsoptionen zur Stärkung der beiden Ortszentren sowie regulatorische und planungsrechtliche Instrumente zu entwickeln. Die Verwaltung soll ein entsprechend qualifiziertes Planungsbüro mit der Erstellung beauftragen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2027 bereitgestellt werden.

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