Freizeitbad - Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 239/2025-6 behandelt die geplante Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Freizeitbades in Neukirchen-Vluyn. Hierzu liegen verschiedene Anträge aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie CDU vor.
Die Fraktion Die Linke beantragt, Ermäßigungen für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sowie für Inhaber eines NV-Passes auf 50 Prozent anzuheben. Zudem wird ein kostenloser Eintritt für Kinder bis sechs Jahre und die Abschaffung der preislichen Differenzierung nach Körpergröße gefordert. Der freie Eintritt für Begleitpersonen von Menschen mit dem Merkzeichen B soll beibehalten werden.
Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht einen Eintrittspreis von 6,00 Euro für Erwachsene und 2,00 Euro für Kinder vor. Zudem wird die Einführung eines Familientickets für 12,00 Euro sowie Anpassungen bei den Kurzzeittarifen und Sauna-Preisen vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Eintrittspreis für Erwachsene bei 5,50 Euro zu belassen und den Kurzzeittarif für Erwachsene bei 3,00 Euro zu halten. Für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren wird ein einheitlicher Preis von 2,50 Euro basierend auf dem Alter vorgeschlagen. Auch hier ist die Einführung eines Familientickets für 12,00 Euro vorgesehen. Zudem werden spezifische Tarife für den Saunabetrieb angeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Rat auf Basis der getroffenen Entscheidungen eine geänderte Ordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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