Freizeitbad - Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Freizeitbad in Neukirchen-Vluyn liegt eine Beschlussvorlage zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung vor. Die bestehende Regelung aus dem Jahr 2019 wurde aufgrund der Pandemie bisher nicht angepasst. Nun sollen die Gebühren und Ermäßigungen für das Jahr 2026 aktualisiert werden, wobei verschiedene Anträge der Fraktionen zur Entscheidung anstehen.
Die Fraktion Die Linke beantragt, die Ermäßigungen auf 50 Prozent zu erhöhen und den Schwellenwert des Grades der Behinderung von 60 auf 50 anzuwenden, was auch für Kinder und Jugendliche gelten soll. Zudem wird der Erhalt des freien Eintritts für Begleitpersonen mit dem Merkzeichen B sowie die Streichung von Regelungen zur Körpergröße gefordert, sodass der Eintritt ab sechs Jahren kostenfrei sein soll.
Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht neue Preisstrukturen vor. Hierbei sollen der Eintritt für Erwachsene auf 6,00 Euro und für Kinder auf 2,00 Euro festgelegt werden. Zudem wird die Einführung eines Familientickets für 12,00 Euro vorgeschlagen, das zwei Erwachsene und zwei Kinder umfasst. Weitere Anpassungen betreffen den Saunatarif sowie Kurzzeittarife. Die Verwaltung soll nach der endgültigen Beschlussfassung eine angepasste Ordnung dem Rat zur Verabschiedung vorlegen.
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