Auskunftspflichten der Mandatsträger/-innen nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 023/2026 informiert den Haupt- und Finanzausschuss über die Einhaltung der Auskunftspflichten der Mandatsträger gemäß der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches im Jahr 2005 in Kraft trat und die Einführung einer entsprechenden Ehrenordnung durch den Rat zur Folge hatte.
Nach der konstituierenden Sitzung des Rates am 5. November 2025 hat das Ratsbüro alle Mandatsträger über die nach der Ehrenordnung und dem Landesgesetz erforderlichen Informationen in Kenntnis gesetzt und um deren Angabe gebeten. Zwischenzeitlich sind sämtliche Mandatsträger ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Etwaige Änderungen werden durch die Betroffenen künftig mitgeteilt.
Um die geforderte Transparenz zu gewährleisten, wird die Veröffentlichung der Daten zeitnah erfolgen und im Ratshandbuch der Stadt Neukirchen-Vluyn abgedruckt. Dieses Handbuch ist über die städtische Homepage einsehbar und wird fortlaufend aktualisiert. Mit dem vorliegenden Bericht wird die Mitteilungspflicht gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß den Vorgaben der Ehrenordnung erfüllt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026kein Ergebnis hinterlegt