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BESCHLUSSVORLAGE

Erlass einer Abwasserbeseitigungssatzung

Nr.: 018/2026 02.03.2026

🟢 Beschlossen 02.03.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt berät über die Überarbeitung der bestehenden Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2007 und wurde zuletzt im Jahr 2009 angepasst. Eine Neufassung ist erforderlich, um die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen und der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser rechtlich abzubilden.

Die Verwaltung beabsichtigt, den Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser zu lockern. In Gebieten mit Trennkanalisation soll die Versickerung von Regenwasser künftig grundsätzlich möglich sein, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies im Einzelfall zulassen. Ziel ist eine Anpassung an die Muster-Abwasserbeseitigungssatzung des Städte- und Gemeindebundes sowie die Umsetzung der Ziele aus dem städtischen Klimaanpassungskonzept zur Bewältigung von Starkregenereignissen.

Durch die mögliche Abkopplung von Niederschlagswasser könnten die Einnahmen aus der gesplitteten Regenwassergebühr sinken, wobei das genaue Ausmaß derzeit nicht absehbar ist. Die Genehmigung solcher Maßnahmen bleibt an Voraussetzungen wie die Versickerungsfähigkeit des Bodens, die Grundstücksgröße und den Versiegelungsgrad gebunden.

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