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BESCHLUSSVORLAGE

Bestellung der Schriftführung

Nr.: 017/2026 02.03.2026

🟢 Beschlossen 02.03.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt steht die Bestellung der Schriftführung auf der Tagesordnung. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen sowohl von der jeweiligens Vorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss bestellten Person in der Funktion als Schriftführer oder Schriftführerin unterzeichnet werden.

Die vorliegende Beschlussvorlage empfiehlt daher, eine Person zum Schriftführer und eine weitere Person zur stellvertretenden Schriftführerin zu ernennen. Mit diesem Vorschlag der Verwaltung soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sichergestellt werden. Es sind durch diese Entscheidung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage wurde durch den technischen Beigeordneten vorgelegt.

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