3. Änderung der Satzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze, der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige Leistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 17.03.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nr. 015/2026 eine Beschlussvorlage zur dritten Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vorgelegt. Der Entwurf betrifft die Regelung des Kostenersatzes für Einsätze sowie die Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen.
Im Rahmen der Förderung von Kunst und Kultur soll eine Sonderregelung für gemeinnützige Vereine eingeführt werden. Bisher werden Brandsicherheitswachen für gewerbliche Veranstaltungen nach einem Kostentariff berechnet, der auch für gemeinnützige Vereine den vollen Satz vorsieht. Um die Durchführung solcher Veranstaltungen im Stadtgebiet sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für gewerbliche Veranstaltungen, die von einem gemeinnützigen Verein ausgerichtet werden, auf 25 % des üblichen Kostentarifs zu senken.
Die bestehenden Regelungen zur Gebührenfreiheit bei Veranstaltungen von Wohlfahrtsverbänden oder politischen Körperschaften sowie die Pauschalen für andere Veranstaltungsarten bleiben von dieser Änderung unberührt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage in seiner Sitzung am 18. März 2026 und empfiehlt dem Rat, die Änderung zu beschließen. Die Entscheidung im Rat ist für den 25. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @