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BESCHLUSSVORLAGE

117. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Klingerhuf - Aufhebung des Einleitungsbeschlusses und Bebauungsplan Nr. 171, Gebiet Klingerhuf - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Nr.: 126/2024-3 04.03.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die Aufhebung des Beschlusses zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Klingerhuf sowie über den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 171, Gebiet Permakultur, entscheiden. Damit wird das Verfahren zur Einleitung der genannten Planungen, welches im September 2024 beschlossen wurde, beendet.

Grund für diesen Vorschlag sind Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde sowie der Bezirksregierung. Die Verwaltung führt aus, dass die geplanten baulichen Vorhaben des Vereins Permakultur e. V., wie etwa Tinyhäuser, ein Gewächshaus und ein Waldkindergarten, im Rahmen von Einzelgenehmigungen nach § 3rag 35 Abs. 2 BauGB realisiert werden können. Ein neuer Bebauungsplan wird daher nicht mehr als notwendig erachtet. Durch den Verzicht auf das förmliche Planungsverfahren entfällt insbesondere die Durchführung einer zweiten Artenschutzprüfung, da die Untere Naturschutzbehörde keine Einwände gegen das beschriebene Vorgehen erhoben hat.

Die Neuausrichtung ermöglicht eine Einbindung der Inhalte in die künftige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet. Durch den Wegfall verschiedener Gutachten ergeben sich haushaltswirtschaftliche Auswirkungen, da die für Gutachten eingeplanten Mittel nicht in Gänze benötigt werden. Ein Schallgutachten bleibt zur Prüfung der Verträglichkeit mit der Umgebung weiterhin erforderlich. Die inhaltliche Ausgestaltung der nachhaltigen Nachnutzung der ehemaligen Sportanlage soll durch die Aufhebung der Beschlüsse nicht beeinflusst werden.

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