Haushaltsberatung 2026 - hier: Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nr. 227/2025 wird die Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2026 thematisiert. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2026, welcher eine Finanzplanung bis zum Jahr 2029 beinhaltet, wurde am 24. September 2025 dem Rat vorgelegt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen.
Der Ausschuss schlägt vor, die Haushaltsansätze für die ihm zugeordneten Produkte des Planungs- und Bauordnungsamtes zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat zu übergeben. Die betroffenen Bereiche umfassen die Stadtentwicklungsplanung einschließlich der Statistik, die Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen, Geobasisdaten, Kartografie und Bodenordnung sowie die Bauaufsicht und den Denkmalschutz.
Nach der Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen ist die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für den 10. Dezember 2025 angesetzt. Die abschließende Entscheidung über die Haushaltssatzung 2026 soll in der Ratssitzung am 17. Dezember 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @