Verpflichtung Sachkundiger Bürger/-Innen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26. November 2025 findet die förmliche Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern statt. Nachdem in der konstituierenden Sitzung des Rates am 5. November 2025 die Fachausschüsse besetzt wurden, sollen nun die für den Stadtentwicklungsausschuss benannten Mitglieder offiziell in ihr Amt eingeführt werden.
Die Verpflichtung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch den Ausschussvorsitzenden. Der Vorgang sieht vor, dass die Personen durch Erhebung vom Platz ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekunden. Dabei verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zum Wohle der Gemeinde zu beachten. Im Vertretungsfall werden die persönlichen Vertreter gesondert verpflichtet. Nach der feierlichen Verpflichtung ist eine Niederschrift zu erstellen, welche sowohl von der Ausschussleitung als auch von den betroffenen Personen zu unterzeichnen ist.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025kein Ergebnis hinterlegt