Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 225/2025 wird die Bestellung der Schriftführung für den Stadtentwicklungsausschuss behandelt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelung müssen die Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem durch den Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Vorschlag sieht die Benennung einer Schriftführerin sowie zwei stellvertretender Schriftführer vor. Damit soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzungen sichergestellt werden. Die Entscheidung über diese Besetzung steht auf der Tagesordnung für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26. November 2025.
Der technische Beigeordnete übernimmt in dieser Angelegenheit die Funktion des Berichterstatters. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Bestellung der Schriftführung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen zur Folge hat und zudem keine Klimarelevanz besteht.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @