Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Information über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Bauturbo) und Beschluss über die Entscheidungskompetenz

Nr.: 217/2025 26.11.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, auch als „Bauturbo“ bezeichnet, ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Die Neuregelung ermöglicht für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren Abweichungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften, um die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen. Zu den Neuerungen gehören Regelungen zum Lärmschutz, die Möglichkeit zur Nachverdichtung in Bebauungsplänen sowie Bauvorhaben im unbeplantten Innenbereich und teilweise im Außenbereich. Zudem wurde das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen sowie die Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verlängert. Neukirchen-Vluyn weist derzeit keinen angespannten Wohnungsmarkt auf.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Fristen, nach denen Bauanträge innerhalb von drei Monaten geprüft werden müssen, liegt dem Rat ein Beschlussvorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vor. Da die kurzen Bearbeitungszeiten die regulären Sitzungszyklen des Rates überschreiten können, empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss, die Entscheidungskompetenz für Anträge gemäß den neuen Regelungen auf den Bürgermeister zu übertragen. Die Verwaltung arbeitet parallel an einer Kriterienliste zur Grundlage künftiger Entscheidungen, die im nächsten Sitzungszyklus dem Rat vorgelegt werden soll.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge