Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen - Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 214/2025 informiert über den aktuellen Sachstand zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Grundlage für die regulatorischen Entwicklungen sind das Wind-an-Land-Gesetz sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz, welche die Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land verfolgen. Das Bundesrecht sieht vor, 2 % der Bundesfläche für die Windenergie auszuweisen, wobei für das Land Nordrhein-Westfalen verbindliche Flächenziele festgelegt wurden. Demnach müssen bis zum Jahr 2027 insgesamt 1,1 % und bis zum Jahr 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt durch die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans NRW, welche am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Diese Neuregelungen beinhalten unter anderem Einschränkungen für den Ausbau von Windkraftanlagen außerhalb der bereits geplanten Windenergiebereiche. Als Informationsgrundlage dient ein Artikel aus der Fachzeitschrift „Städte- und Gemeinderat“, der über die aktuelle Situation im Bundesland berichtet. Der entsprechende Bericht wurde durch den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
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