Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Bestellung der Schriftführung

Nr.: 177/2025 27.11.2025

🟢 Beschlossen 27.11.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 27. November 2025 wird über die Bestellung der Schriftführung beraten. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen sowohl vom Vorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Person zur Schriftführung unterzeichnet werden.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine Person zur Schriftführerin und eine weitere Person zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen. Damit soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sichergestellt werden. Es sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten. Die entsprechende Vorlage wurde von der Ersten Beigeordneten und Wahlleiterin vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 99 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge