Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 14.09.2025 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 14. September 2025 abgeschlossen. Gegenstand der Beschlussvorlage Nr. 180/2025 ist die Feststellung, ob die Wahl gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen gültig ist.
Die Ergebnisse der Wahl wurden von der zuständigen Wahlleiterin am 19. September 2025 im städtischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach dieser Bekanntmachung bestand eine einmonatige Frist, innerhalb derer Wahlberechtigte, die Leitung von Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben konnten.
Die Prüfung hat ergeben, dass innerhalb der abgelaufenen Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen sind. Zudem wurden keine Fälle festgestellt, die eine Ungültigkeit der Wahl aufgrund mangelnder Wählbarkeit von Vertretern oder Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung begründen würden. Auf Basis dieser Ergebnisse empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl der Stadtvertretung vom 14. September 2025 für gültig zu erklären.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @