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BESCHLUSSVORLAGE

Vorprüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 14.09.2025 gemäß § 40 Kommunalwahl- gesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)

Nr.: 179/2025 27.11.2025

🟢 Beschlossen 27.11.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 14. September 2025 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass keine der gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine Ungültigkeit der Wahl vorliegen. Die Ergebnisse der Wahl wurden bereits am 19. September 2025 im städtischen Amtsblatt veröffentlicht.

Nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist sind keine Einsprüche von wahlberechtigten Personen, den teilnehmenden Parteien oder Wählergruppen sowie von der Aufsichtsbehörde eingegangen. Da somit keine Beanstandungen gegen das Wahlergebnis vorliegen, empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Bürgermeisterwahl vom 14. September 2025 förmlich für gültig zu erklären. Die entsprechende Vorlage basiert auf den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

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