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MITTEILUNGSVORLAGE

Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers

Nr.: 178/2025 27.11.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der konstituierenden Sitzung des Rates am 5. November 2025 wurden die Fachausschüsse besetzt, wobei auch ein sachkundiger Bürger für den Wahlprüfungsausschuss benannt wurde. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nun die förmliche Verpflichtung dieses Mitglieds durch den zuständigen Ausschlagvorsitzenden.

Der Prozess der Verpflichtung sieht vor, dass der sachkundige Bürger nach einer Einführung durch den Vorsitzenden in feierlicher Form zur gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet wird. Die Verpflichtung wird dabei dadurch vollzogen, dass die Person durch das Erheben ihres Platzes ihr Einverständnis mit einer vorgeschriebenen Formel bekundet. In dieser Erklärung wird zugesichert, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zur Dokumentation des Vorgangs ist eine Niederschrift anzufertigen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom sachkundigen Bürger zu unterzeichnen ist.

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