Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Vorprüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 28.09.2025 (Stichwahl) gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)

Nr.: 181/2025 27.11.2025

🟢 Beschlossen 27.11.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 28. September 2025 abgeschlossen. Laut der Beschlussvorlage Nr. 181/2025 liegen keine rechtlichen Gründe vor, welche die Stichwahl für ungültig erklären würden. Die Prüfung ergab, dass keiner der im Kommunalwahlgesetz genannten Fälle für eine Annullierung der Wahl zutrifft.

Das endgültige Wahlergebnis wurde nach der Feststellung durch den Wahlausschuss am 3. Oktober 2025 im städtischen Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung begann die einmonatige Frist, in der berechtigte Kreise wie Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen oder die Aufsichtsbehörde Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben konnten.

Da innerhalb der abgelaufenen Einspruchsfrist keine Einsprüche eingegangen sind, empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Bürgermeisterwahl für gültig zu erklären. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung vorliegen, die das Ergebnis maßgeblich beeinflusst hätten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge