Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i. V. m. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 157/2025-3 befasst sich mit der Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Neukirchen-Vluyn, die am 28. September 2025 durchgeführt wurde. Auf Grundlage des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Kommunalwahlordnung wird dem Wahlausschuss vorgeschlagen, das dokumentierte Ergebnis der Wahl offiziell festzustellen.
Im Rahmen der Prüfung der Wahlniederschriften durch die zuständige Wahlleiterin wurden die Unterlagen der Wahlvorstände auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit hin untersucht. Dabei traten keine Beanstandungen auf. Das endgültige Ergebnis der Stichwahl weist aus, dass der gewählte Bürgermeister 5.823 von insgesamt 10.221 gültigen Stimmen erhielt, was einem Anteil von 56,97 Prozent entspricht. Die vorliegende Vorlage dient als Ergänzung zur Vorlage Nr. 157/2025-2 und enthält die Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 116 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 02.10.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @