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MITTEILUNGSVORLAGE

Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 28.09.2025

Nr.: 172/2025 02.10.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Wahlleiterin gibt das Ergebnis der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl vom 28. September 2025 offiziell im Amtsblatt bekannt. Die Veröffentlichung des vom Wahlausschuss festgestellten Resultats erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kommunalwahlordnung NRW.

Nach der Bekanntmachung besteht eine Frist von einem Monat, um Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zu erheben. Berechtigt dazu sind alle Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die zuständigen Leitungen der teilnehmenden Parteien und Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde, sofern sie eine Prüfung der Wahlgültigkeit für erforderlich halten.

Einspruchsanträge müssen schriftlich bei der Wahlleiterin eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Wahlleiterin legt die eingegangenen Einsprüche sowie die Unterlagen der amtlichen Vorprüfung dem neu zu bildenden Wahlprüfungsausschuss vor. Nach Abschluss der Vorprüfung durch den Ausschuss ist die neue Vertretung verpflichtet, von Amts wegen über die Einsprüche und die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden.

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