Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i. V. m. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage mit der Nummer 157/2025-2 befasst sich mit der Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 28. September 2025. Gemäß den kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen ist vorgesehen, dass die Wahlleiterin unmittelbar nach der Durchführung der Stichwahl die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit prüft. Im Anschluss daran erfolgt die Zusammenstellung des Gesamtergebnisses für das gesamte Wahlgebiet.
Der Wahlausschuss hat im Rahmen dieses Verfahrens die Aufgabe, das Ergebnis offiziell festzustellen. Die Prüfung umfasst dabei die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wählerinnen und Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die auf die jeweiligen Bewerber entfallenden Stimmen sowie die endgültige Wahl des Bürgermeisters bestätigt. Nach den gesetzlichen Vorgaben gilt als Bürgermeister gewählt, wer die höchste Anzahl an gültigen Stimmen erhält. Sollte es zu einem Gleichstand bei der Stimmenzahl kommen, ist ein Losverfahren durch die Wahlleiterin vorgesehen.
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