Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Bewerber*innen in den Wahlbezirken und Zuteilung der Sitze gem. § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage 155/2025-1 dazu aufgerufen, das endgültige Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 14. September 2025 festzustellen und die Sitzverteilung gemäß den kommunalwahlrechtlichen Vorgaben zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Zusammenstellung der Ergebnisse sowie die Berechnung der Sitzverteilung nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren.
Im Zuge der Prüfung der Wahlniederschriften durch die Wahlleiterin wurden Anpassungen vorgenommen. Im Wahlbezirk 19.2 wurde aufgrund von Bedenken in der Niederschrift eine Neuauszählung durchgeführt. Dabei erhöhte sich die Anzahl der gültigen Stimmen um zehn, was Auswirkungen auf die Stimmenanteile der beteiligten Parteien hat. Zudem wurde ein Übertragungsfehler im Wahlbezirk 15.0 korrigiert, wodurch sich die Zahl der Briefwähler geringfügig verringerte.
Ein weiterer Punkt betrifft eine Bewerberin auf der Reserveliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ihre Wählbarkeit vor dem Wahltag verloren hat. Da kein Ersatzbewerber vorgesehen war, werden die auf diese Person entfallenden Stimmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Sitzverteilung berücksichtigt. Die Vorlage enthält zudem die Auflistung der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nach Direktmandaten und Reservelisten sowie nach Parteien und Wählergruppen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @