Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Bewerber*innen in den Wahlbezirken und Zuteilung der Sitze gem. § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss wird in seiner Sitzung am 18. September 2025 über die Feststellung des Wahlergebnisses für die Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlbezirken beraten. Grundlage der Vorlage ist das Kommunalwahlgesetz sowie die Kommunalwahlordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Sitzung ist es, das dokumentierte Wahlergebnis offiziell festzustellen und die Zuteilung der Sitze gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.
Im Vorfeld der Sitzung prüft die Erste Beigeordnete und Wahlleiterin die Niederschriften der Wahlvorstände auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Der Wahlausschuss ist dabei an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, behält sich jedoch das Recht vor, etwaige Rechenfehler zu korrigieren. Die Feststellung des Ergebnisses umfasst verschiedene Aspekte, darunter die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der abgegebenen Stimmen sowie die Aufteilung der gültigen und ungültigen Wählerstimmen. Zudem werden die Stimmenzahlen für die einzelnen Bewerber, Parteien und Wählergruppen sowie die daraus resultierende Sitzverteilung und die Berücksichtigung von Personen aus den Reservelisten geprüft. Sollte es zu Stimmengleichheiten oder identischen Zahlenbruchteilen kommen, ist der Wahlausschuss dazu angehalten, die erforderliche Losziehung im Rahmen der Sitzung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025kein Ergebnis hinterlegt