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BESCHLUSSVORLAGE

Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 14.09.2025 gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i. V. m. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)

Nr.: 157/2025 18.09.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 157/2025 befasst sich mit der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 14. September 2025 durch den Wahlausschuss. In der Sitzung am 18. September 2025 soll die offizielle Bestätigung der Ergebnisse erfolgen.

Nach den kommunalwahlrechtlichen Vorgaben prüft die Wahlleiterin unmittelbar nach der Wahl die Niederschriften der Wahlvorstände auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Im Anschluss daran wird das Gesamtergebnis für das Wahlgebiet zusammengestellt, wobei die detaillierten Zahlen in einer ergänzenden Vorlage nachgereicht werden. Der Wahlausschuss ist an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, ist jedoch berechtigt, etwaige Rechenfehler zu korrigieren.

Die Feststellung des Ergebnisses umfasst die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wählerinnen und Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die auf die Bewerber entfallenden Stimmen ausgewertet, um festzustellen, ob ein Kandidat mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt wurde. Sollte kein Bewerber eine absolute Mehrheit erreichen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 14. September die höchsten Stimmenzahlen erzielt haben.

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