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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 173, (Gebiet Freiflächen-Agri-Photovoltaikanlage Dorsterhof) - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Nr.: 078/2025-1 03.09.2025

🟢 Beschlossen 03.09.2025 · Stadtentwicklungsausschuss (20. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss berät über die Änderung des Geltungsbereiches sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 173 im Gebiet der Agri-Photovoltaikanlage Dorsterhof. Im Zuge der konkreten Planung soll der räumliche Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss neu begrenzt werden, um eine Anpassung an den tatsächlichen Flächenbedarf zu ermöglichen. Die betroffene Fläche umfasst Teile des Grundstücks in der Gemarkung Neukirchen, Flur 9, Flurstück 596, angrenzend an den Achterathsheidegraben und den Dorsterhof.

Das Vorhaben zielt auf die Steigerung der Erzeugung regenerativer Energien und die Reduzierung von CO2-Emissionen im Sinne des städtischen Klimaschutzkonzeptes ab. Da die Entwicklung eines solchen Projekts derzeit nicht aus dem Flächennutzungplan hervorgeht, ist ein Parallelverfahren zur Ausweisung einer Sonderbaufläche als Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Vorhabenträger beabsichtigt, das Projekt auf Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes umzusetzen und wird sich im Rahmen städtebaulicher Verträge zur Durchführung verpflichten.

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