119. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Freiflächen-Agri-Photovoltaikanlage Dorsterhof) - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich einer Agri-Photovoltaikanlage am Dorsterhof. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss anzupassen und gemäß einer neuen zeichnerischen Festsetzung neu zu begrenzen. Diese Anpassung erfolgt, um die Planung an den tatsächlichen Flächenbedarf der Anlage anzupassen.
Im Rahmen des Verfahrens soll die bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Fläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung für Agri-Photovoltaik umgewandelt werden. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Nummer 173 angestrebt. Zudem wird der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beantragt.
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Erzeugung regenerativer Energien zu steigern und einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Sinne des städtischen Klimaschutzkonzeptes zu leisten. Während durch die Beschattung der Bodenoberfläche und Veränderungen der Durchlüftung geringfügige kleinklimatische Modifikationen am Standort möglich sind, werden keine wesentlichen Änderungen der großräumigen klimatischen Gegebenheiten erwartet. Die erforderlichen Unterlagen für das Beteiligungsverfahren wurden bereits durch ein beauftragtes Fachbüro erstellt.
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Beratungsfolge
- 03.09.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @