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BESCHLUSSVORLAGE

Übernahme der Trägeranteile für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen des Neukirchener Erziehungsvereins in Neukirchen-Vluyn - ev. Kindertageseinrichtung Lindenstraße - ev. Kindertageeinrichtung Pastoratstraße

Nr.: 150/2025 08.09.2025

🟢 Beschlossen 08.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn wird über die Übernahme des Trägeranteils für den Betrieb zweier Kindertageseinrichtungen beraten. Konkret geht es um die Einrichtungen Lindenstraße und Pastoratstraße, die vom Neukirchener Erziehungsverein betrieben werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt ab dem 1. Januar 2026 einen Trägeranteil von 7,8 % übernimmt.

Die Grundlage für diesen Antrag ist die finanzielle Situation des Trägers. Obwohl der Zuschuss zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz auf 92,2 % erhöht wurde, kann die finanzielle Auskömmlichkeit der Einrichtungen nicht sichergestellt werden. Der Neukirchener Erziehungsverein gab an, dass der Trägeranteil nicht durch Synergien erwirtschaftet werden kann. Die Verwaltung führt zudem aus, dass in der Vergangenheit keine anderen Träger bereit waren, diese Kindertageseinrichtungen zu betreiben, ohne dass die Stadt den gesetzlichen Anteil übernimmt.

Für den Haushalt 2026 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von voraussichtlich 133.213 Euro veranschlagt. Die Berechnung der Kosten basiert auf den Bescheiden des Fachdienstes Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit des Kreises Wesel. Im Falle einer Annahme des Vorschlags soll die Verwaltung mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge beauftragt werden.

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