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MITTEILUNGSVORLAGE

Anfrage der SPD Fraktion; Fragenkatalog zur Betreuungssituation in allen Kindertageseinrichtungen und Ganztagsgrundschulen in Neukirchen-Vluyn

Nr.: 118/2025-1 08.09.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Anfrage der SPD-Fraktion zur Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen in Neukirchen-Vluyn wurde im Rahmen einer Mitteilungsvorlage beantwortet. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport hat die entsprechenden Fragen an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Die Gebühren für Kindertageseinrichtungen richten sich nach den Satzungen des Kreises Wesel und hängen vom Alter der Kinder, dem Betreuungsumfang sowie dem Jahreseinkommen der Eltern ab. Auswertungen des Jugendamtsinformationssystems zeigen die Verteilung der Eltern auf verschiedene Beitragsstufen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder ab drei Jahren. Für Kinder bis zum Schuleintritt sind bestimmte Zeiträume beitragsfrei. Die aktuelle Bedarfsplanung für den Zeitraum 2024/2025 weist ein Angebot von etwa 1.000 Plätzen in verschiedenen Einrichtungen der Ortsteile Neukirchen und Vluyn aus, aufgeteilt nach Altersgruppen und wöchentlichen Betreuungsstunden.

Im Bereich der Grundschulen wird mitgeteilt, dass es in Neukirchen-Vluyn keine Ganztagsschulen gibt, jedoch an allen vier städtischen Grundschulen das Angebot des Offenen Ganztags besteht. Zum Stichtag im Oktober 2024 nahmen etwa 51 Prozent der Schülerinnen und Schüler an diesem Angebot teil. Die Kosten für die Verpflegung in den städtischen Einrichtungen belaufen sich auf 3,50 Euro pro Mittagessen inklusive Dessert, wobei die Abrechnung über einen Caterer erfolgt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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